Ab 25. Mai 2018 tritt die DSGVO Datenschutzverordnung in Kraft und trifft auch kleine Vereine. Jetzt stellt man sich natürlich die Frage was zu tun ist und ob in der Verwaltung auch Änderungen notwendig sind. Unser Verein, mit lediglich 11 Mitgliedern und einer sehr übersichtlichen Anzahl von Spendern, braucht sich da keine großen Sorgen machen.
Die Daten sind sicher aufbewahrt und es werden lediglich Namen und Adressen gespeichert. Da wir auch keine Einzugsermächtigungen von Personen oder Firmen speichern, werden wir lediglich alle sonstigen sensiblen Daten in einen verschlüsselten Ordner verschieben. So ist gewährleistet, dass keine Unbefugten Zugang haben.
Wichtig: In Website, Facebook & Co Datenschutzseite einfügen
Doch was noch wichtiger ist, ist jetzt die Webseiten mit einer entsprechenden Erklärung zu versehen, damit die Abmahnanwälte nicht abkassieren können. Für diese kann das ein wahres Eldorado werden, denn hier lässt sich einfach und schnell Geld verdienen.
Datenschutzerklärung mit dem Generator selbst herstellen
Dies ist einfacher als so mancher denkt, denn wir z.B. speichern gar keine Daten. Lediglich zur Freischaltung eines Kommentars muss die E-Mail Adresse angegeben werden um nicht jeden Spam auf der Seite zu haben. Dies ist Eigenschutz und keine Sammelwut. Eine aktuelle Datenschutzerklärung kann mit dem Generator innerhalb kurzer Zeit selbst kostenlos hergestellt werden.
Hier ist der Link zum Generator: https://dsgvo-muster-datenschutzerklaerung.dg-datenschutz.de/
Ein besonderer Dank gilt allen Herstellern des Generators.