Neuerungen im Förderprogramm Transportkostenzuschuss

Informationen von: ENGAGEMENT GLOBAL gGmbH, Abteilung ZFD, SES, TKZ (F11)

Sie sind mit Ihrer Organisation als Projektträger für das Förderprogramm Transportkostenzuschuss (TKZ) registriert. Gerne möchten wir Sie zu aktuellen Neuerungen im Antragsverfahren informieren und um Ihre Unterstützung bei der Jahresplanung bitten. Die Schritte tragen zur Beschleunigung der Verfahren bei, so dass Ihre Unterstützung für Ihre Partner vor Ort, die versandten Sachspenden, möglichst zeitnah den Empfängern zur Verfügung steht.

TKZ-Anträge für kleine Sendungen – eine Vereinfachung

Ab dem 01.01.2017 können TKZ-Anträge für kleine Sendungen (Frachtkosten einschl. Warentransportversicherung bis zu 1.500 Euro) ohne formale Ausschreibung bezuschusst werden. Es reicht, wenn Sie uns mit dem Antrag drei Angebote von drei unterschiedlichen Speditionen, die Ihnen per E-Mail vorliegen, einreichen. Die Transportbeauftragung und die Bereitstellung des Zuschusses an die Spedition erfolgt weiterhin direkt über uns. Wenn Sie dies wünschen, unterstützen wir Sie selbstverständlich auch weiterhin dabei, wie gewohnt auch für kleine Sendungen Angebote einzuholen.

Die Packliste – ein wichtiges Transportdokument

Ab dem 01.01.2017 bitten wir Sie, die Packliste stets als separates Transportdokument dem Antrag beizufügen. Im Antragsformular unter Punkt 4. „Packliste“ bei Position 1 reicht es dagegen, wenn Sie lediglich den Text „Siehe separate Packliste als Anhang“ eintragen. So kann Doppelarbeit vermieden werden. Hintergrund ist, dass die Packliste zwei Funktionen erfüllt: Zum einen dient sie uns zur Prüfung, inwiefern einzelne Sachgüter förderfähig sind. Zum anderen ist die Packliste ein wichtiges Dokument im Transportprozess für die beauftragte Spedition, für den Zoll und für den Empfänger. Sprechen Sie uns bitte an, wenn Sie hierzu gerne eine unverbindliche Excel-Vorlage benötigen.  Optimal ist, wenn Sie die Packliste bereits zweisprachig in Deutsch und in der jeweils üblichen Landessprache des Ziellandes erstellen. Absender-, Belade- und Empfängeradresse sollten deutlich erkennbar sein.

Jahresplanung – was steht an?

Planen Sie im Jahr 2017 oder im ersten Quartal 2018 einen Sachspendentransport an eine Partnerorganisation und beabsichtigen einen Antrag auf Transportkostenzuschuss zu stellen? Gerne nehmen wir Ihren Antrag entgegen. Dabei können Sie uns helfen, dass wir die Antragsbearbeitung optimieren und den Zuschuss, falls der Transport bewilligungsfähig ist, zeitlich wie gewünscht zur Verfügung stellen zu können, indem Sie uns über Ihre Antragsabsichten vorab informieren. Wir möchten Sie deshalb bitten, uns mitzuteilen, ob Sie einen TKZ-Antrag im Jahr 2017 oder im ersten Quartal 2018 planen und  – falls Sie dies bereits abschätzen können – in welchen Quartalen wir mit einem Antragseingang rechnen können. Für eine Rückmeldung bis zum 15.03.2017 wären wir Ihnen dankbar. Die Mitteilung ist unverbindlich und dient einzig der Vorabplanung. Selbstverständlich können Sie auch weiterhin ohne Vorabmeldung einen Antrag stellen bzw. den Zeitpunkt Ihres Transportes und damit verbunden der Antragsstellung gegenüber dieser Vorabmeldung verschieben. Auch lässt sich aus Ihrer Vorabmeldung eines beabsichtigten TKZ-Antrags kein Anspruch auf eine tatsächliche Förderung ableiten.

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