Fördercall Subsahara vom Bundesministerium für Bildung und Forschung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert im Rahmen des Subsahara-Afrika-Programms Forschungsarbeiten, Kapazitätsbildungs- und Verwertungs-maßnahmen sowie Maßnahmen zur postgradualen Aus- und Fortbildung in Kooperation mit afrikanischen Partnern in folgenden Themenfeldern:

  • Bioökonomie
  • Nachhaltige Stadtentwicklung
  • Ressourcenmanagement/Rohstoffe

Auch themenübergreifende Projekte sind willkommen. Je nach Notwendigkeit können verschiedene Fördermittel beantragt werden (vgl. Link).

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, Gebietskörperschaften, Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern und die Zuwendungszweck sowie Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben bzw. Kosten bewilligt werden.

Weitere Informationen:

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert im Rahmen des Subsahara-Afrika-Programms Forschungsarbeiten, Kapazitätsbildungs- und Verwertungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur postgradualen Aus- und Fortbildung in Kooperation mit afrikanischen Partnern in folgenden Themenfeldern:

  • Bioökonomie
  • Nachhaltige Stadtentwicklung
  • Ressourcenmanagement/Rohstoffe

Auch themenübergreifende Projekte sind willkommen. Je nach Notwendigkeit können verschiedene Fördermittel beantragt werden (vgl. Link).

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, Gebietskörperschaften, Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern und die Zuwendungszweck sowie Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben bzw. Kosten bewilligt werden.

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