Niederschrift vom Gespräch zwischen Netzwerk Mali-Hilfe und BMZ

Montag, 2.11.2015 von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr

1.     Arbeitsumfang bei Projektanträgen

Vom Netzwerk Malihilfe wurde vorgetragen, dass die zeitliche Aufwendung für die Anträge zunimmt und es für die kleinen Organisationen immer schwerer wird, dies zu leisten. Herr Förster stellte klar, die Förderung der kleinen Organisationen ist für das BMZ wichtig und soll gestärkt werden. Das BMZ denkt zurzeit darüber nach, kleinere Projekte ab 2.000 Euro bis 10.000 Euro zu fördern. Für diese geplante Projektarbeit werde es vereinfachte Planungs- und Abrechnungsmodalitäten geben. Der Wunsch nach Standard-Projekten lässt sich nicht realisieren. Frau Wolff schlug vor, Konsortien zu bilden. Ein Federführender Verein stellt einen Antrag für mehrere Projekte von mehreren deutschen Organisationen.

Bemerkung:
Es stellt sich die Haftungsfrage bei einem Konsortium für die verschiedenen Projekte in einem Antrag. Dies kann auch mehrere Partnerorganisationen vor Ort beinhalten. Frau Wolff erläutert, dass bei einem Zweitantrag (z.B. für eine Schule oder Maternité) der Aufwand für den Antrag geringer ist, da gewisse, bereits vorliegende Standards übernommen werden könnten. Möglicherweise könnte man auch sogenannte „Rucksack-Anträge“ machen: Versiertere Antragsteller könnten so Erst-Antragsteller unterstützen. Mali gehört zu den Ländern, die ab 2016 mit 90% gefördert werden.

2. Sammelcontainer
Eine ähnliche Lösung wurde vom BMZ auch bei diesem Punkt vorgeschlagen. Ein Verein ordert einen Container und stellt den Antrag. Die eigenen Kosten werden um-gelegt.

3. Evaluierung
Für die Organisationen gibt es die Möglichkeit, ihre Projekte evaluieren zu lassen. Dies kann von Fachbüros in Mali aber auch von deutschen Fachbüros durchgeführt werden. Die Evaluierung wird wie ein Projekt beantragt. Die Kosten werden dann vom BMZ (momentan 90%) übernommen. Der Wunsch nach Evaluierung kann aber auch vom BMZ kommen.

4. Treffen des Netzwerkes Malihilfe im Jahr 2016
Das BMZ unterstützt ein Treffen des Malinetzwerkes unter dem „Dach“ von Engagement Global-Bengo. Die Schulung/Fortbildung könnte ausschließlich auf die Entwicklungszusammenarbeit in Mali ausgerichtet werden. Freitags könnten evtl. auch Herr Förster und Frau Wolff anwesend sein. Peter Brucker nimmt Kontakt mit Nils Albers von Bengo auf.

Anmerkung:
Der Kontakt hat bereits stattgefunden. Herr Albers erachtete den Vorschlag ebenfalls als sehr interessant und wollte entsprechende Möglichkeiten einer Durchführung eruieren. Frau Wolf möchte sich erkundigen, wie weit das BMZ die Kosten für dieses nächste Treffen übernehmen kann/wird.

5. Informationen vom BMZ

a) Das BMZ fördert Kompetenzerweiterungen der malischen Partner im Rahmen von Anträgen.
Es wird angeregt, dass sich die Organisationen in Mali ebenso vernetzen, wie die Organisationen Deutschland, was durch das BMZ begrüßt wurde.
Es sollen auf jeden Fall auch Projekte im Norden Malis gefördert werden.
Es wurde das BMZ darauf hingewiesen, dass es sich eher als schwierig erweist, Vorort Partner zu finden, die gewillt sind, etwas für ihr Land zu tun, Englisch zu sprechen und die Möglichkeit haben, via Email, Skype oder ähnlichem zu kommunizieren. In der ländlichen Struktur schwer denkbar. Frau Wolf und Herr Förster waren selbst noch nicht in Mali.

b) Es ist immer schwierig für die malischen Partner, ein Visum zu bekommen. Das BMZ bekannte, dabei nicht helfen zu können. Zuständig wäre das AA.

c) UNO-Entwicklungsziele: Uno will bis 2030 Armut und Hunger besiegen. Es wird auch ein Umdenken bei uns, dieses Ziel zu erreichen. Das BMZ fördert deshalb innerhalb eines Entwicklungshilfe-Projekts bis zu 10% der Gesamt-Projektkosten, für Maßnahmen innerhalb Deutschlands, die das „Umdenken“ bei uns fördern können (Öffentlichkeitsarbeit). Herr Förster gab uns den Auftrag im nahen Umfeld die Entwicklungshilfe in Deutschland zu beginnen, damit das Programm für nachhaltige Entwicklung bis 2030 umgesetzt werden kann.

Bemerkung von Peter Brucker:

Die Finanzierung der 2,5 Billionen US $ ist noch nicht geregelt.

d) Die Mitglieder des Netzwerks Malihilfe werden gebeten, Kontakte zu malischen Flüchtlingen herzustellen, um deren Gründe kennenzulernen. Das Netzwerk Malihilfe schreibt deshalb den Verein der Auslandsmalier (CMEA) an.

6. Verschiedenes

a) Schulgeld in malischen Schulen: Im Laufe der Diskussion bezüglich „Unterhaltung von Schulen“, Fortbildung und Bezahlung bei Lehrpersonen, u.a., wurde vom BMZ dargestellt, dass kein Schulgeld verlangt werden dürfe. Da es nach internationalem Recht nicht mehr zulässig ist. Es wurde abgeschafft, um eine Gleichbehandlung zu gewährleisten. Die übliche Praxis in Mali ist aber anders: Gemeinden und Ortschaften verlangen Schulgeld – in der Regel zwischen 6,00 Euro und 15,00 Euro für ein Schuljahr – allerdings unter besonderer Berücksichtigung der finanziellen Lage der Eltern oder sogar der gesamten Schulgemeinschaft. Notwendiges „Schulgeld“ kann auch als Subvention von anderer Seite zur Verfügung gestellt werden. Das bedeutet, dass alle Kinder auf jeden Fall die Möglichkeit haben, am Unterricht teilzunehmen. Elternvertretungen, Schulausschüsse oder Ortschaften verwenden das Schulgeld ausschließlich für den Unterhalt einer Schule bzw. auch für die Versorgung der Lehrpersonen. Es sei noch einmal deutlich gesagt, dass die Zahlung eines Schulgeldes die übliche Praxis in Mali ist, gleich ob es sich um staatliche, kommunale oder private Schulen handelt.

b) Vom BMZ wurde der Zusammenschluss der für Mali arbeitenden Organisationen im Netzwerk Malihilfe sehr begrüßt und als gutes Beispiel dargestellt. Ebenso wurde von allen Seiten begrüßt, dass das Gespräch des BMZ mit Vertretern des Netzwerkes stattfinden konnte.

Haßloch, 23.11.2015, Für die Richtigkeit: Gerold Mehrmann

Teilnehmer: Dr. Andreas Förster, Frau Elke Wolff (BMZ); Peter Brucker, Roswitha Graeter, Gerold Mehrmann, Jens Nonnenmacher, Klaus Schmitt, Erich Spensberger, Sigrid Wieseler (alle „Netzwerk Mali-Hilfe“)

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